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Der türkische KI-Aktionsplan ist in Kraft

Mit dem Präsidialrundschreiben Nr. 2026/9 ist der türkische Aktionsplan für künstliche Intelligenz (2026-2030) in Kraft getreten. Im Amtsblatt vom 18. August 2026 (Nr. 33344) veröffentlicht, bindet das Rundschreiben die öffentliche Hand; die eigentliche Nachricht ist, dass die Regelungsagenda der kommenden Jahre nun ausgerufen ist.

Der Plan tritt an die Stelle der Nationalen KI-Strategie (2021-2025). Adressaten sind öffentliche Stellen; eine unmittelbare Pflicht für die Privatwirtschaft entsteht nicht. Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist gleichwohl kein Zufall: der Staat kündigt an, auf welchen Feldern er in den nächsten fünf Jahren regeln will.

Der geplante Rahmen folgt der risikobasierten Linie der EU-KI-Verordnung. Regulatorische Reallabore in mindestens fünf Schwerpunktsektoren, die Öffnung von mindestens zweitausend öffentlichen Datensätzen über eine Nationale Datenbibliothek und eine angekündigte Regelung für Rechenzentren verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Unternehmen sollten schon jetzt ihre eingesetzten KI-Systeme inventarisieren, Vertragsregeln zu Transparenz, Haftung und Immaterialgüterrechten prüfen und die Datenschutz-Compliance für das Modelltraining neu bewerten. Unsere Kurzanalyse finden Sie nachstehend.

  • Der türkische KI-Aktionsplan ist in Kraft Abbildung 1