Japan Desk
Der Japan Desk ist eine Arbeitsgruppe, die eingerichtet wurde, um japanische Unternehmen mit einer Investition oder einer Tätigkeit in der Türkei sowie türkische Unternehmen mit einer Geschäftsbeziehung zu japanischen Unternehmen zu beraten. Die Präsenz japanischer Investoren in der Türkei beruht auf einer mehr als fünfzigjährigen Industrie- und Infrastrukturgeschichte. Die Zahl der heute in der Türkei tätigen japanischen Unternehmen übersteigt zweihundert; sie verteilen sich auf ein weites Feld, angeführt von Automobil, Maschinenbau, Elektronik, Chemie, Energie und Infrastruktur. Wird das zwischen den beiden Ländern verhandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen, ist mit einer weiteren Ausweitung dieses Bildes zu rechnen. Als Japan Desk ist es unser Ziel, die Beteiligungen, Werke, Vertriebs- und Lieferbeziehungen japanischer Unternehmen in der Türkei in einen vorhersehbaren und dokumentierten rechtlichen Rahmen zu stellen, der zur Entscheidungsordnung der Zentrale passt.
Unser Ansatz
Japanische Unternehmen erwarten von der rechtlichen Beratung oft nicht nur die richtige Antwort, sondern dass diese Antwort in einer Form vorgelegt wird, die an die Zentrale berichtet werden kann. Eine Stellungnahme, die das Führungsteam in der Türkei seiner Zentrale zusammen mit der Begründung erläutern kann; eine Aktenordnung, die zeigt, in welchem Stadium, von wem und unter Übernahme welches Risikos die Entscheidung getroffen wurde; eine Kostenstruktur ohne Überraschungen.
Unsere Arbeitsweise richten wir danach aus:
- Wir bereiten unsere Stellungnahmen in einer Form vor, die sich zur Vorlage an die Zentrale eignet, und legen die Alternativen und das Risikoniveau jeder einzelnen offen.
- Wir bestimmen für jede Sache einen einzigen Ansprechpartner und wahren die Kontinuität bei Wechseln im Team.
- Bei laufenden Angelegenheiten erstatten wir in regelmäßigen Abständen einen Sachstandsbericht und teilen die erwarteten Schritte und den Zeitplan im Voraus mit.
- Bei der Vergütung bevorzugen wir eine Struktur, die zu Beginn vereinbart wird und sich im Verlauf nicht ändert.
Branchenschwerpunkte
Diese Branchen haben Vorrang; die Kanzlei ist jedoch auf allen Gebieten des Rechts tätig und so aufgestellt, dass sie jeden rechtlichen Bedarf unserer japanischen Mandanten in der Türkei decken kann.
- Automobil und Automobilzulieferung. Die Kanzlei berät die Automobilbranche seit mehr als zehn Jahren und arbeitet für führende Hersteller der Türkei und große Unternehmen der Ersatzteilbranche. Die rechtliche Dynamik der Beziehungen zwischen japanischen Erstausrüstern und türkischen Lieferanten — die Struktur der Lieferverträge, langfristige Preis- und Qualitätszusagen, Werkzeug- und Betriebsmittelinvestitionen, Rückruflhaftung — beherrschen wir aus der Praxis.
- Maschinenbau, Schwermaschinen und industrielle Fertigung. Investitionsanreize, Genehmigungen, Produktionserlaubnisse und Compliance mit dem Industrierecht.
- Energie, Infrastruktur und Bau. Projektverträge, Konsortialstrukturen, Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe und rechtliche Begleitung von Vorhaben, die von internationalen Finanzinstitutionen finanziert werden.
- Handelshäuser und Vertriebsnetze. Aufbau von Vertriebs-, Handelsvertreter- und Händlerstrukturen sowie Streitigkeiten aus der Beendigung dieser Beziehungen.
- Technologie, Elektronik und Chemie. Lizenz- und Technologietransferverträge, Schutz des geistigen Eigentums, Produktsicherheit und Compliance.
Unsere Leistungen
- Gesellschaftsgründung in der Türkei, Eröffnung einer Verbindungsstelle oder Zweigniederlassung; steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung der Investition
- Joint-Venture- und Gesellschaftervereinbarungen; Führung der Beziehung zum lokalen Partner
- Zusammenschlüsse und Übernahmen, rechtliche Prüfung und Integration nach dem Vollzug
- Erstellung und Verhandlung von Liefer-, Vertriebs-, Lizenz- und Dienstleistungsverträgen
- Wettbewerbsrecht: Anmeldung von Zusammenschlüssen und Übernahmen, Analyse vertikaler Beziehungen, Bewertung der Ausübung von Marktmacht in Lieferbeziehungen, Verteidigung in Untersuchungen
- Schutz personenbezogener Daten: Compliance-Programme, konzerninterne Übermittlung und Strukturen für die Übermittlung ins Ausland
- Arbeitsrecht: kollektive Beziehungen, Geschäftsführerverträge, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse für aus Japan entsandtes Personal
- Zoll, Außenhandel, Exportkontrollen und Sanktions-Compliance
- Nachhaltigkeits- und Lieferkettenpflichten; Anpassung von Konzernrichtlinien an das türkische Recht
- Compliance-Programme, interne Untersuchungen und Einrichtung von Hinweisgeberverfahren
- Eintragung, Schutz und Verfolgung von Rechten des geistigen und gewerblichen Eigentums
- Erwerb, Anmietung und investive Grundstücksgeschäfte
- Streitbeilegung, Prozess und Schiedsverfahren
- Verwaltungsverfahren und Vertretung vor Regulierungsbehörden
Bearbeitet von
Rechtsanwalt
Emine Tamgüç

Rechtsanwalt
Hazel Baş

Rechtsanwalt
İsmail Hakkı Karagüzel
