Steuerrecht
Das Steuerrecht wird an dem Punkt entscheidend, an dem die wirtschaftliche Logik eines Geschäfts in eine rechtliche Form übergeht. Zwei verschiedene Strukturen, die dasselbe wirtschaftliche Ergebnis hervorbringen, können sich in ihrer Steuerlast erheblich unterscheiden; dieser Unterschied lässt sich in der Gestaltungsphase steuern, nicht nachdem das Geschäft abgeschlossen ist. Die Steuerberatung behandeln wir deshalb nicht als eine Arbeit, die neben dem Geschäft herläuft, sondern als Teil der Gestaltung des Geschäfts. Die zweite Dimension der Arbeit auf diesem Gebiet ist der Streit. Steuerprüfung, Steuerbescheid und Gerichtsverfahren beruhen auf ihren eigenen Verfahrensregeln, ihren eigenen Fristen und einer weitgehend gefestigten Rechtsprechung. Indem das Team sowohl auf der Gestaltungs- als auch auf der Streitseite arbeitet, kann es von Anfang an bewerten, wie eine Wahl in der Prüfungsphase aufgenommen wird.
Unsere Leistungen
- Führung von Steuerprüfungsverfahren. Durchführung des Verfahrens ab Beginn der Prüfung, Vorbereitung der Antworten auf Auskunfts- und Dokumentenverlangen, Bewertung der Prüfungsniederschriften, Nutzung von Mechanismen wie der Aufforderung zur Erläuterung, Vertretung vor den Kommissionen zur Bewertung der Berichte.
- Steuerstreitigkeiten. Vertretung bei Vergleichsanträgen und in Vergleichsverhandlungen, Anträge im Wege der Berichtigung und der Beschwerde, Klagen vor den Steuergerichten, Berufung und Revision, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
- Steuerstrafrecht. Verfahren zu Steuerschaden- und Ordnungswidrigkeitenbußen, Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Schmuggeldelikten, Behandlung von Vorwürfen falscher oder inhaltlich irreführender Belege.
- Gesellschaftsstrukturierung und Umstrukturierung. Bewertung der steuerlichen Folgen von Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Anteilsübertragung, Überprüfung konzerninterner Strukturen, Liquidationsverfahren.
- Transaktionsbezogene Steuerprüfung. Feststellung der Steuerrisiken des Zielunternehmens bei Zusammenschlüssen und Übernahmen, Abbildung der festgestellten Risiken in den Transaktionsdokumenten durch Offenlegungs-, Zusicherungs- und Freistellungsklauseln, vergleichende steuerliche Bewertung der Transaktionsstruktur.
- Internationale Besteuerung. Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Besteuerung nach dem Grundsatz der beschränkten Steuerpflicht, Bewertung, ob eine Betriebsstätte entsteht, Quellensteuerpflichten bei Zahlungen ins Ausland, Regelungen zu beherrschten ausländischen Gesellschaften.
- Verrechnungspreise. Festlegung der Preispolitik bei Geschäften mit nahestehenden Personen, Erfüllung der Dokumentationspflichten, Vorabverständigungsverfahren, Verteidigung gegen Verrechnungspreiskorrekturen.
- Mehrwertsteuer und andere indirekte Steuern. Durchführung von Erstattungsverfahren, Bewertung von Befreiungs- und Vorsteueranwendungen, Sonderverbrauchsteuer und Stempelsteuer.
- Zoll und Außenhandelsabgaben. Streitigkeiten über den Zollwert und die Tarifierung, Ursprungsregeln, zusätzliche finanzielle Belastungen, Widerspruchsverfahren und Klagen gegenüber der Zollverwaltung.
- Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Anwendung der Digitalsteuer, Besteuerungs- und Erklärungspflichten bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen, Steuerpflicht in der Türkei von im Ausland ansässigen Anbietern.
- Besteuerung des Finanzsektors. Steuerliche Dimension von Kredit- und Finanzierungsgeschäften, Steuer auf Bank- und Versicherungsgeschäfte, Abzüge für den Fonds zur Unterstützung der Ressourcennutzung, Besteuerung von Finanzinstrumenten.
- Immobilien- und Projektbesteuerung. Steuerpflichten bei Erwerb und Übertragung von Grundstücken, steuerliche Folgen von Modellen des Bauens gegen Grundstück und der Erlösbeteiligung, Grundsteuer und Steuer auf hochwertigen Wohnraum.
- Besteuerung von Vergütung und Führungskräften. Besteuerung von Beschäftigten und Führungskräften, Stellung von aus dem Ausland entsandtem Personal, steuerlicher Rahmen aktienbasierter Anreizpläne.
- Anreiz- und Befreiungspraxis. Steuerliche Vorteile im Rahmen einer Investitionsanreizbescheinigung, Praxis der Freihandelszonen und Technologieentwicklungszonen, Forschungs- und Entwicklungsabzug.
- Vermögens- und Nachlassplanung. Steuerliche Planung des Generationenwechsels in Familienunternehmen, Erb- und Übertragungsgeschäfte, Regelungen zur Erklärung von Auslandsvermögen.
Unsere Arbeitsweise
Bei Steuerakten ist die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern oft unvermeidlich. Wir ziehen es vor, die Rollen von Anfang an zu trennen: Berechnung und Erklärung liegen beim Steuerberater, die rechtliche Grundlage der Pflicht und die Streitstrategie bei uns. Eine klare Trennung verhindert, dass beide Seiten in der Prüfungsphase einander widersprechende Erklärungen abgeben.
Fristen in Steuerstreitigkeiten sind strikt und lassen sich nach einem Versäumnis nicht heilen. Am ersten Tag der Akte erstellen wir einen Kalender, der die Fristen für Antrag, Vergleich und Klageerhebung enthält, und führen das Verfahren über diesen Kalender.
Bearbeitet von
Rechtsanwalt
İsmail Hakkı Karagüzel

Rechtsanwalt
Ali Rıza Geylani

Rechtsanwalt
Erkam Güz
